Veranstaltungsrichtlinien in Österreich
Einige Gesetze die Veranstaltungen betreffen sind Landessache, sprich jedes Bundesland hat seine eigenen Gesetze. Andere Gesetze die einen Event betreffen sind Bundessache; Sprich diese Gesetzestexte sind für ganz Österreich gültig.Die aktuellen Gesetzestexte finden Sie online auf:
http://www.ris.bka.gv.at
Anmeldung
Nur öffentliche Veranstaltungen bedürfen einer Anmelde- bzw. Bewilligungspflicht. Das heißt der Event muss allgemein zugänglich sein oder mehr als 20 Personen umfassen und nicht in privaten Räumlichkeiten stattfinden.
Grundsätzlich ist JEDE Firmenveranstaltung ein öffentlicher Event, wird jedoch meist nicht so gehandhabt.
Es gibt aber auch Ausnahmen:
- Ausstellungen mit wissenschaftlichen Charakter
- Schulungen bzw. zu Bildungszwecken
- …
Es gibt Einzelveranstaltungen oder Dauerveranstaltungen, die wiederum befristet oder unbefristet sind.
Dann gibt es noch die Einteilung in ortsgebunden oder ortsungebunden.
Zeitraum für die Anmeldung
Größere Veranstaltungen müssen spätestens 1 Woche vorher der zuständigen Behörde gemeldet werden.
Bei Events unter 100 Personen genügt es einige Tage vorher.
Empfehlenswert ist es aber die Zuständigkeiten sobald als möglich abzuklären.
Veranstaltungsgesetz
Landessache
Themen:
- Anmeldungspflichtig
- Konzessionspflichtig
- Veranstaltungsgenehmigung
- Veranstaltungsstätte
- Erste Hilfe
- Überwachung
- Sperrzeiten
- Sanitäre Einrichtungen
- …
Veranstaltungsstättengesetz
Landessache
Themen:
- Eignungsfeststellung
- Naturschutz
- Verkehrswege
- …
Landessache
Gewerbeordnung
Bundessache
Bauordnung
Landessache
Sperrzeitenverordnung
Landessache
Arbeitsruhengesetzverordnung
Bundessache
Sicherheitspolizeigesetz
Bundessache
Behördliche Überwachung von Magistratsbediensteten, Feuerwehr, Polizei, …
Empfehlenswert ist eigenes Sicherheitspersonal wenn
- Überwachungsgebühren bei besonderen Überwachungsdiensten (mit Bescheid angeordnet)
- Platzverbot
- Öffentliche Ordnung
Glücksspielgesetz
Bundessache
Jugendschutzgesetz
Landessache
Urheberrechtsgesetz
Bundessache
Themen
- Künstlerische Leistungen
- AKM
- Schutz des Abgebildeten
- Schutz des Urhebers
- Impressum
- …
Verwertungsgesellschaftengesetz
Bundessache
Bundesgesetz, betreffend Unternehmen zur Nutzbarmachung von Vortrags-, Aufführungs- oder Senderechten an Sprachwerken und an Werken der Tonkunst, AKM
Abgaben
- Anzeigenabgabe
- Ankündigungsabgabe
- Vergnügungssteuer
- Gebrauchsabgabe
- Sportgroschen
Empfehlenswert ist es eine Haftpflichtversicherung abzuschließen
Arbeits- und sozialrechtliche Auflagen
Achtung bei
- Werkverträgen
- Verträgen mit Künstlern (Musik, etc.)
- Helferleins
- …



